Steuerliche Behandlung von "Qualifizierten Partiarischen Nachrangdarlehen"

  • Laufende Zinszahlungen: Einkommenssteuerpflichtig (Progression) 
  • Wertsteigerungsbonus: Einkommenssteuerpflichtig (Progression) 
  • Rückzahlung Dahrlehensbetrag: Steuerfrei
  • Freibetrag: 730,- Euro jährlich steuerfrei (gem. § 41 (1) Z. 1 EStG)
  • Steuerabführung: Crowd-Investor (mittels Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen)
  • Übertragung / Verkauf: Einkommenssteuer (auf den Gewinn), plus 0,8% Zessionsgebühr vom Verkaufswert

Die Zinsen und ein Wertsteigerungsbonus sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0 % - 55 % Einkommensteuer).

Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte (inkl. der Zinsen und Wertsteigerungsbonus) in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag).

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung. 
Für die Richtigkeit übernimmt evercrowd trotz gewissenhafter Recherche keine Haftung.

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