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Rücktrittsrechte für Crowd-Investoren

Ist der Anleger ein Verbraucher, hat er das Recht, vom Nachrangdarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Annahme durch den Emittenten) zurückzutreten. Macht der Anleger von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat der Emittent innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Rücktrittserklärung den Darlehensbetrag (zuzüglich der für diesen Betrag in der Zwischenzeit allenfalls vereinnahmten Zinsen) an den Anleger zurückzuzahlen. Der Nachrangdarlehensvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass durch Rücktritte von Anlegern der Gesamtdarlehensbetrag unter die Funding Schwelle fällt. Diesfalls hat der Emittent keine Zinsen zu zahlen.

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) an folgende Adresse:

office@evercrowd.com

oder

evercrowd funding & investing gmbh
Oberortweg 3/III
AT-9523 Villach-Landskron

zu erfolgen. 

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