Gütesiegel für Crowdinvesting Plattform Betreiber

Achten Sie auf das neue Gütesiegel für Crowdinvesting Plattform-Betreiber

Der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat im Juni 2016 Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen beschlossenDie neuen Standesregeln sind freiwillig, die Plattformen, die sich dazu bekennen, müssen die Regeln jedoch einhalten. Das wird vom Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister überprüft.

Gütesiegel

Was verlangen die Standesregeln?

Plattform-Betreiber, die sich zu den Standesregeln bekennen, verpflichten sich zur umfangreicheren Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, müssen sich regelmäßig weiterbilden und halten stärkere Transparenzregeln ein.

Das neue Gütesiegel als klares Zeichen

Nach außen erkennbar ist die Verpflichtung am neuen Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen. Nur jene Plattform-Betreiber, die eine Verpflichtungserklärung unterfertigt haben, dürfen das Gütesiegel führen.

Austrian Crowdinvesting Committee

Das "Austrian Crowdinvesting Committee" ist ein Ausschuss des Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Michael Karl Gasser CEO von evercrowd ist ein Mitglied dieses Ausschusses. In diesem Ausschuss wurden die Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen entwickelt, welche dann der Fachverband beschlossen hat.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Seite der WKO:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/standes-und-ausuebungsregeln-ci.html

scroll up
Kundenservice
Telefon: +43 676 3137750
www.evercrowd.com
office@evercrowd.com

evercrowd funding & investing gmbh
Oberortweg 3/III, 9523 Villach
Folge uns auf
Twitter Google+ Youtube Facebook


© 2015-2023 evercrowd
done by Werbeagentur PR3000
Fenster schließen
Gütesiegel für Crowdinvesting Plattform Betreiber