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Das "Qualifizierte Nachrangdarlehen"
Qualifizierte Nachrangdarlehen (englisch: junior debt oder subordinated loans)
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (Crowd-Investor) dem Darlehensnehmer (Emittent / dem Projektinitiator) Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. Dabei ist er im Rang zwischen klassischen Fremdkapital- und Eigenkapitalgebern.
Qualifizierte Nachrangdarlehen unterscheiden sich von anderen Darlehen durch folgende Punkte:
- Es werden laufende Rückzahlungen in Form eines Zinssatzes auf das eingesetzte Kapital gezahlt
- Es wird eine fixe Laufzeit vereinbart
- Am Ende der Laufzeit wird das ursprünglich eingesetze Kapital zurück gezahlt
Nachrangdarlehen gewähren in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte wie Stimm-, Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Anfechtungsrecht in Gesellschafterversammlungen. Außerdem sind Kapitalgeber bei Nachrangdarlehen nicht an Verlusten des Unternehmens beteiligt. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können an Dritte abgetreten werden.
Die Gesellschaft führt Zahlungen jeweils nur soweit aus, soweit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem Insolvenzgrund führt.
Was bedeutet "Nachrangigkeit"?
Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst Forderungen anderer Gläubiger (wie Banken, Lieferanten, etc…) bedient werden. Für den Kapitalgeber bedeutet dies ein gesteigertes Risiko, welches in der Regel mit höheren Zinsen vergütet wird. Das Vorliegen von Nachrangigkeit soll vom Geldgeber auf jeden Fall bei der persönlichen Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.
Der Investor verpflichtet sich gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs. 1 UGB) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.
Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde, werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin.
Was bedeutet "Qualifiziert"?
Es handelt sich dabei um eine Nachrangklausel, die den Vertrag um eine insolvenzverhindernde Qualifikation erweitert. Die Klausel beinhaltet, dass beim qualifizierten Nachrang die Forderungen des Darlehensgebers, zum Beispiel Zinsen, auch dann nicht bedient werden, wenn die entsprechende Zahlung oder Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Diese Klausel ist in der Regel zusätzlich mit einer weiteren Klausel verbunden, die die aufschiebende Wirkung beinhaltet. Sollte das Unternehmen die Zinsen bzw. Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt (im Folgejahr) zahlen können und würde dies zu keiner Insolvenz führen, dann müssen Zinsen bzw. Rückzahlung ab diesem Zeitpunkt gezahlt werden. So erhalten Anleger auch nachträglich Zinsen oder Rückzahlungen.
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